Neue Regelung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ab 2027
Für das berufliche Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) ist eine Fachbewilligung (FaBe) schon seit vielen Jahren obligatorisch. Ab 2027 gelten jedoch neue, präzisere Vorgaben insbesondere für die sogenannten «speziellen Bereiche».
Als Trägerin der Fachbewilligung für spezielle Bereiche informiert sanu über die wichtigsten Änderungen und zeigt auf, was betroffene Fachpersonen jetzt beachten müssen.
Was ändert sich?
Am 1. Januar 2026 treten die revidierten Verordnungen des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Herbiziden in speziellen Bereichen in Kraft. Ab 2027 dürfen PSM für den beruflichen oder gewerblichen Einsatz nur noch mit einer gültigen Fachbewilligung (FaBe) gekauft und angewendet werden. Davon betroffen sind insbesondere auch Personen, die Herbizide in sogenannten «speziellen Bereichen» ausbringen also z. B. entlang von Verkehrswegen, auf Bahnanlagen, in öffentlichen Arealen oder Industrieumgebungen.
Neue Fachbewilligung für spezielle Bereiche: Nur noch für Einzelstockbehandlungen
Die bisherige FaBe «Spezielle Bereiche» wird ab 2026 nur noch für Herbizidanwendungen in Einzelstockbehandlung gültig sein. Dies betrifft Fachpersonen im Strassen-, Bahn oder kommunalen Unterhalt sowie im Facility Management, welche Pflanzenschutzmittel gezielt zur Bekämpfung von Problempflanzen einsetzen.
Für die Umwandlung einer bestehenden Fachbewilligung in den neuen digitalen Ausweis ist eine Online-Registrierung vom 3. Januar bis 30. Juni 2026 auf fachbewilligungen-psm.ch erforderlich. Die neue FaBe ist danach fünf Jahre gültig (um zu erfahren, wie man diese verlängern kann, siehe unten).
Wahlmöglichkeit für bestehende FaBe-Träger*innen bis 2025:
Personen, die ihre FaBe «Spezielle Bereiche» bis Ende 2025 erworben haben, können bei der Umwandlung entscheiden, ob sie künftig nur die neue FaBe Spezielle Bereiche (also nur für Herbizidanwendungen) oder zusätzlich auch die FaBe Gartenbau beantragen möchten. Mit der FaBe Gartenbau dürfen weiterhin auch Fungizide und Insektizide eingesetzt werden.
Verlängerung der Fachbewilligung: Weiterbildung ist Pflicht
Ab 2027 ist für die Verlängerung der FaBe «Spezielle Bereiche» der Besuch einer mehrstündigen Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren obligatorisch. Für Bewilligungen, die vor dem Jahr 2000 erteilt wurden, gilt eine verkürzte Frist von drei Jahren für den ersten Weiterbildungszyklus.
sanu bietet hierzu zielgerichtete, praxisnahe Kurse an unter anderem:
- Auffrischungskurs Fachbewilligung zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln
- Auffrischungskurs Pflanzenschutzmittel an Bahnanlagen
Die Kurse vermitteln aktuelles Wissen zu Vorschriften, Umweltschutz, Sicherheit und Anwendungstechnik.
Hinweis: Für die Verlängerung des Fachbewilligung Gartenbau sind mehr Weiterbildungsstunden erforderlich als für die Fachbewilligung Spezielle Bereiche. Die besuchten Weiterbildungskurse gelten jeweils nur für den entsprechenden Bereich Weiterbildungsstunden können nicht für eine andere Fachbewilligung angerechnet werden.
Fachbewilligung aus EU/EFTA-Staaten
Für Arbeitskräfte aus dem Ausland gilt: Wer weniger als drei Monate pro Jahr in der Schweiz tätig ist, kann eine FaBe EU/EFTA verwenden. Wer jedoch länger als drei Monate beruflich PSM ausbringen möchte, benötigt eine Schweizer Fachbewilligung und muss dafür eine Prüfung ablegen. Weitere Informationen erhalten Betroffene direkt bei sanu unter: jmontandon@sanu.ch
Neuer sanu-Kurs zur Fachbewilligung für spezielle Bereiche
Für Personen, die eine neue Fachbewilligung erwerben möchten, bietet sanu ab 2026 einen zweitägigen Vorbereitungskurs mit abschliessender theoretischer und praktischer Prüfung an. Der Kurs orientiert sich an der neuen Verordnung und richtet sich an Fachkräfte, die beruflich Herbizide in Einzelstockbehandlung anwenden. Die Teilnehmenden erwerben vertiefte Kenntnisse zu rechtlichen Grundlagen, Biodiversität, Herbizidwirkung und sicherer Anwendung.
Frühzeitig planen – Bewilligung sichern
Es wird dringend empfohlen, sich frühzeitig für die Weiterbildung oder Prüfung anzumelden. Ohne rechtzeitig absolvierte Weiterbildung verliert die Fachbewilligung ihre Gültigkeit der Einsatz und Kauf von PSM ist dann nicht mehr erlaubt. Die Kurs- und Prüfungstermine werden laufend auf unserer Webseite sanu.ch und auf fachbewilligungen-psm.ch publiziert.
Weitere Informationen
Alle wichtigen Schritte zur Registrierung (ab 3.1.2026 möglich), zur Digitalisierung von alten Fachbewilligungen oder anerkannten Ausbildungsabschlüssen sowie Details zu den Weiterbildungen finden Sie auf der Website fachbewilligungen-psm.ch unter der Rubrik «Meine FaBe» oder unter der Rubrik «Mehr > 2026: Wie tausche ich meine FaBe um?»
Neue Regelung PSM ab 2027