Nationale Prüfung für Bauschadstoffdiagnostiker/-innen 2023

Diese Prüfung ist eines der obligatorischen Aufnahmekriterien für die FACH-Liste.

Nationale Prüfung für Bauschadstoffdiagnostiker/-innen 2023

Die Umsetzung von Art. 16 VVEA «Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen» erfordert eine Ausweitung der Tätigkeit der Asbestdiagnostiker auf alle anderen Bauschadstoffe. Zudem müssen die Diagnostiker in ihren Berichten die Entsorgung klarer regeln.

 

Um die Qualität der Bauschadstoff-Diagnostik auch im neuen rechtlichen Umfeld sicherzustellen, haben die Verbände FAGES und ASCA-VABS zusammen mit dem FACH (Forum Asbest Schweiz) ein Ausbildungskonzept erarbeitet, das aus den Elementen Grundausbildung, Fachausbildung, Erfahrung und Weiterbildung besteht. Im Rahmen des Elements «Fachausbildung» ist ein Aufnahmekriterium für die FACH-Liste die erfolgreiche Absolvierung einer mindestens 4-tägigen Einzelausbildung, die von verschiedenen Firmen und Institutionen angeboten wird. Inhalte, Dauer und Umfang der behandelten Themen sind allerdings nicht geregelt und münden deshalb in sehr heterogene Wissensstände bei den Fachpersonen.


Um die Qualität des Elements «Fachausbildung» sicherzustellen, wurde von den Verbänden VABS und FAGES in Zusammenarbeit mit dem FACH eine Prüfung für Bauschadstoff-Diagnostiker ins Leben gerufen.


Das Bestehen der Prüfung ist seit 01.01.2020 eine der Voraussetzungen für die Aufnahme auf der Diagnostikerliste des «Forum Asbest Schweiz» (FACH). Die Kantone haben die Möglichkeit, Bauherren und Planer auf diese Liste mit geprüften Diagnostikern hinzuweisen.


Weitere Informationen zur Nationalen Prüfung finden Sie auf Polludoc. Die prinzipiellen Inhalte sind in diesem Dokument zusammengefasst (Version vom 17. März 2020). Das Prüfungsreglement (Version vom 07.07.2023) gilt als verbindliches Dokument für die Nationale Prüfung.


Die Daten der nächsten Prüfungen werden fortlaufend auf Polludoc aktualisiert.

PBMAEX DE 27.10.2023 11:30
PBMAEX FR 27.10.2023 11:30
PBMAEX IT 27.10.2023 11:30

  • Zugelassen sind alle Bauschadstoffdiagnostiker/-innen, die bereits auf der FACH-Liste aufgeführt sind und die Prüfung bis Ende der Übergangsfrist noch absolvieren müssen.
  • Falls Sie noch nicht auf der FACH-Liste aufgeführt sind: für die Zulassung zur Prüfung ist als Grundausbildung eine Berufsausbildung im Bau- oder technischen Bereich (z.B. Bauleitung, Architekt, Bauingenieur, Bauführer, Baumeister, Nat.-wissenschaftliche Ausbildung) vorzuweisen und/oder die Teilnehmer verfügen über eine Weiterbildung im Bereich Bau.
  • Bei fehlender Grundausbildung gemäss obigen Anforderungen müssen mindestens fünf Jahre Berufspraxis in der Diagnostik von Bauschadstoffen nachgewiesen werden (mittels Arbeitszertifikat oder -zeugnis).
  • Eine 6-8 tägige Fachausbildung im Bereich Diagnostik von Bauschadstoffen wird als Basis für die Absolvierung der Prüfung dringend empfohlen, ist aber nicht zwingend.


Preise und Zahlungsbedingungen 

  • Die Prüfungsgebühren betragen CHF 900.- pro Teilnehmer/-in.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugestellte Rechnung ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen.

Wenn Sie noch nicht auf der FACH-Liste aufgeführt sind, laden Sie bitte bei der Anmeldung ein Zertifikat Ihrer Grundausbildung hoch (PDF). (Bauleitung, Architekt, Bauingenieur, Bauführer, Baumeister, Nat.-wissenschaftliche Ausbildung)

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Projektmanagement
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Projektkoordination

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