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Eidgenössischer Fachausweis

Nach dem Lehrgang können sich die Teilnehmenden an die eidg. Berufsprüfung anmelden, die mit dem geschützten Titel «Natur- und Umweltfachfrau / -mann mit eidg. FA» resp. «Umweltberaterin / Umweltberater mit eidg. FA» abgeschlossen wird.

Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Berufsprüfung

Im Gegensatz zum Lehrgang werden für die Zulassung zur Berufsprüfung mindestens zwei Jahre umweltrelevante Praxiserfahrung vorausgesetzt. Der Besuch des Lehrgangs wird mit einem halben Jahr angerechnet.

Anerkennung
Folgende Trägerorganisationen des Fachausweises unter dem Dach der «Organisation der Arbeit Umwelt» (OdA Umwelt) sichern die Qualität und den Praxisnutzen des Fachausweises:
  • Schweizerischer Verband der Umweltfachleute (svu-asep)
  • Verein FachFrauen Umwelt (ffu-pee)
  • die Konferenz der Beauftragten für Natur und Landschaft (KBNL)
  • die Konferenz der Beauftragten für Umwelt (KVU)
  • WWF Schweiz (wwf)
  • die Stiftung sanu durabilitas.

Spezialisierung und offizielle Dokumente


Wo können die Absolvierenden die Beiträge beantragen?


Ausschreibung

Berufsprüfung für Umweltberaterin / Umweltberater

Anmeldung:
www.umweltprofis.ch