Herbizidfreier Unterhalt in der Gemeinde
Strassen- und Wegeunterhalt, Rabatten, Begleitflächen
(Kurs ohne Prüfung)
Datum/Ort: 1. Juni 2010 | Chur (GR)
Sprache: Deutsch
Mandat: BAFU
Patronate: Kommunale Infrastruktur | Bodensee Stiftung
Seminarinhalt
Der Unterhalt von Strassen, Wegen, Plätzen und Pärken ist zur Herausforderung geworden, da keine Herbizide mehr angewandt werden dürfen. Das Chemikaliengesetz (ChemRRV) verbietet den Unterhaltsdiensten von Gemeinden und Kantonen wie auch privaten Personen die Anwendung von Herbiziden.
Die Lösung des Problems liegt im differenzierten Unterhalt. Gefragt ist ein neues Siedlungsbild, in dem Grünflächengestaltung und -pflege sowie Strassenunterhalt nach natürlichen Kriterien erfolgen. Der Kurs zeigt, wie mit Umgestaltung und differenziertem Arbeiten der Unterhalt einfacher und gesetzeskonform durchgeführt werden kann. So wird die Umwelt entlastet und der Gesamtaufwand kann reduziert werden.
Ziele
- wissen, wo Herbizide unerwünschterweise in der Umwelt auftreten können (was zum Herbizidverbot geführt hat);
- kennen Möglichkeiten zur Gestaltung unterhalts-extensiver und ökologisch wertvoller Grünflächen;
- beurteilen verschiedene Bewuchs-Situationen an Strassen und Plätzen;
- lernen, was mit differenziertem Unterhalt gemeint ist, und wie damit Pflegekosten gespart werden können.
Mehrwert für den Gemeindeunterhaltsdienst
Ihr Betrieb arbeitet umweltfreundlich und gesetzeskonform. Der Unterhalt wird kostengünstiger mit motivierteren Mitarbeitenden ausgeführt.
Zielpublikum
- Verantwortliche und ausführende Personen in Gemeinden, die mit dem Strassen-, Wege- und Grünflächenunterhalt beauftragt sind
- Personen, die im Grünunterhalt (Wege, Plätze und Friedhöfe) nach neuen Lösungen suchen
ReferentInnen
Ursula Morgenthaler | Selbstständige Biologin | Kursleiterin sanu
Reto Lareida | Inhaber der Firma ÖKO-PLAN | Landschaftsplanung, Diegten
Hinweis
Der Kurs ist keine Vorbereitung auf den Erwerb der schweizerischen Fachbewilligung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, da deren Anwendung auf öffentlichen und privaten Strassen, Plätzen und Wegen verboten ist. Gemeindegärtner, die ausschliesslich in Pflanzungen zu tun haben, können die Fachbewilligung durch den Verband der Schweizerischen Gärtnermeister erlangen.
Programm
| Dienstag, 1. Juni 2010 | Chur (GR) | |
| ab 8h45 | Empfang mit Kaffee und Gipfeli |
| 09h15 | Begrüssung Einführung: Unterhalt und Ökologie: welches sind die Probleme? |
| Pflanzenschutzmittel und Umwelt: kurzer Abriss der Problematik | |
| Die Gesetzgebung: Was ist erlaubt,
was ist verboten beim
Anwenden von Pflanzenschutzmitteln?
Was betrifft die Gemeinden
im Besonderen? U. Morgenthaler |
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| Pause | |
| Spontanvegetation auf und an
Strassen und Plätzen: Schadensbilder und Ursachen R. Lareida |
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| Unterhalt von Flächen: vorbeugende Massnahmen und Pflegekonzepte für Strassen und ihre Begleitflächen, Unterhalt ohne Herbizideinsatz, Möglichkeiten der Umgestaltung von Flächen |
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| Umgang mit invasiven Pflanzen R. Lareida |
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| 12h00 | Mittagessen |
| 13h30 | Fallstudien in der nahen Umgebung (Exkursion) |
| Strassenbegleitflächen und Siedlungsgrün: ihre ökologischen Rollen und Bedeutung | |
| Diskussion: Wirtschaftlichkeit der Pflegemassnahmen und Verständnisförderung
bei Publikum und Verantwortlichen U. Morgenthaler / R. Lareida |
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| 17h00 | Kursende |
Praktische Angaben
Ort und Datum:
Kurs in Chur (GR)
Restaurant Marsoel
Süsswinkelgasse 25
CH-7000 Chur
Dienstag, 1. Juni 2010 | 09h15 - 17h00
Kosten:
CHF 355.- (€ 235.-).
Im Preis inbegriffen sind Kursdokumentation, Pausengetränke und Mittagessen.
Vergünstigungen:
- 10% für AbsolventInnen des Lehrgangs «Natur- und Umweltfachfrau/ fachmann»
- Teilnehmenden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, offeriert sanu 50% Ermässigung auf dem Normal- oder Halbtax- Billett in der 1. oder 2. Klasse, gemäss Vereinbarung mit den SBB AG (Fahrkarte am Schalter in der Schweiz kaufen).
Anmeldung:
Die Anmeldefrist läuft bis zum 14. Mai 2010. Die Teilnehmerzahl
ist beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge
ihres Eintreffens berücksichtigt.
Annullierung:
Bei Annullierungen nach Ablauf der Anmeldefrist verrechnen
wir 50% der Kurskosten. Bei Abmeldungen innert einer Woche
vor Kursdurchführung werden die gesamten Kurskosten belastet.
Auskünfte:
Detailangaben zur Organisation (Ankunftszeit, Situationsplan
und Zahlungsmodus) werden den Teilnehmenden mit der Teilnahmebestätigung
zugestellt.
Organisation
sanu | bildung für nachhaltige entwicklung
Dufourstrasse 18, Postfach 3126, CH-2500 Biel-Bienne 3
T: +41 (0)32 322 14 33, F: +41 (0)32 322 13 20
Dr. Alfred Wittwer | Projektleiter | awittwer[at]sanu.ch
Franziska Liniger | Projektassistentin | fliniger[at]sanu.ch




